| 11.02.2022 - Wiesbadener Kurier (nur für Abonnenten des WK) |
Müllheizkraftwerk: Kommt die Vertragsstrafe oder nicht?
Wegen der verspäteten Inbetriebnahme des Müllheizkraftwerks an der Deponie Dyckerhoffbruch stehen 3,5 Millionen Euro Strafe im Raum. Wie geht die juristische Prüfung voran?