29.12.2020 - Stadt Wiesbaden
Zum Jahreswechsel wendet ESWE Verkehr die ergänzten RMV-Beförderungsbedingungen an
ESWE Verkehr wendet zum Jahreswechsel die ergänzten RMV-Beförderungsbedingungen an. Damit kann ab dem 1. Januar 2021 auch das Kontrollpersonal von ESWE Verkehr in Bussen eine Vertragsstrafe von 50 Euro erheben, wenn ein Fahrgast ohne oder mit falsch getragener Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist. Ausgenommen von der Regelung sind lediglich Fahrgäste, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Dies muss jedoch mit einem ärztlichen Attest vor Ort nachgewiesen werden.