| 20.08.2021 - Stadt Wiesbaden (Pressestelle) |
Veränderte Zugangsregelung in den Stadtbibliotheken Wiesbaden aufgrund der Corona-Regeln
Gemäß der neuen Corona-Regeln des Landes Hessen und der aktuellen Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Wiesbaden dürfen bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen (3G-Regel) die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungentreten betreten. Diese Regelung gilt auch für den Besuch der Stadtbibliotheken Wiesbaden.